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Die Rechtschreibreform trat am 1. August 2006 in ihrer zum drittenmal revidierten Version in den Schulen der deutschsprachigen Länder in Kraft. In den Schweizer Schulen läuft eine dreijährige Übergangsfrist, während der die herkömmlichen und die durch die Revisionen entstandenen und wieder entfallenen Schreibweisen (Leid tun, lahm legen, zu Eigen machen) nicht als Fehler angerechnet werden dürfen.

Die Rechtschreibung präsentiert sich nach den Eingriffen 2000, 2004 und 2006 in Regelwerk und Wörterverzeichnis als ein Scherbenhaufen. Revidierte Schreibweisen wurden jeweils als Variante belassen statt gestrichen. Dadurch ist eine Variantenflut entstanden, die dem Sinn jeder Rechtschreibung und der Forderung nach Einheitlichkeit widerspricht.

Trotz der Revisionen – alle in Richtung der bewährten herkömmlichen Rechtschreibung – bleiben ausser dieser Variantenflut weitere von der Reform hervorgerufene Probleme bestehen, vor allem falsche Herleitungen (Quäntchen, Zierrat, gräulich), veraltete Grossschreibungen (heute Abend, im Allgemeinen, im Voraus), willkürliche ä-Schreibungen (Gämse, Stängel) und die Fremdwortschreibung in der Schweiz (Communiqué, Tea-Room).

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